Rechtsprechung
BVerwG, 07.09.1979 - 6 B 26.79 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 06.09.1977 - 205 - I/76
- VGH Bayern, 08.11.1978 - 283 III 77
- BVerwG, 07.09.1979 - 6 B 26.79
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 6 B 26.79
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht schon dann gegeben, wenn eine Sache in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall hinaus von Interesse ist (vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92];Beschlüsse vom 10. März 1978 - BVerwG 6 B 43.78 - undvom 5. Juni 1978 - BVerwG 6 B 53.78 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60
Wehrmachtspensionäre
Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 6 B 26.79
Das Vorbringen des Klägers, das erstinstanzliche Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 6. September 1977 und der angefochtene Beschluß stünden im Widerspruch zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 1963 - 2 BvR 481/60 - (BVerfGE 16, 94), genügt diesen Anforderungen nicht, da es keine konkrete, der Klärung im Revisionsverfahren bedürftige Rechtsfrage auf wirft. - BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 6 B 26.79
Mit einem solchen Angriff gegen die Rechtsanwendung des Berufungsgerichts kann aber die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht dargelegt werden; dies gilt selbst dann, wenn die Beschwerde zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (vgl.Beschlüsse vom 4. Juli 1978 - BVerwG 6 B 56.78 - undvom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - [Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2]).
- BVerwG, 10.03.1978 - 6 B 43.78
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anwendung auslaufenden Rechts - …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 6 B 26.79
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht schon dann gegeben, wenn eine Sache in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall hinaus von Interesse ist (vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92];Beschlüsse vom 10. März 1978 - BVerwG 6 B 43.78 - undvom 5. Juni 1978 - BVerwG 6 B 53.78 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 05.06.1978 - 6 B 53.78
Rückforderung überzahlter Dienstbezüge - Vertrauen auf die Richtigkeit der …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 6 B 26.79
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht schon dann gegeben, wenn eine Sache in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall hinaus von Interesse ist (vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92];Beschlüsse vom 10. März 1978 - BVerwG 6 B 43.78 - undvom 5. Juni 1978 - BVerwG 6 B 53.78 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 04.07.1978 - 6 B 56.78
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 6 B 26.79
Mit einem solchen Angriff gegen die Rechtsanwendung des Berufungsgerichts kann aber die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht dargelegt werden; dies gilt selbst dann, wenn die Beschwerde zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (vgl.Beschlüsse vom 4. Juli 1978 - BVerwG 6 B 56.78 - undvom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - [Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2]).
- BVerwG, 26.11.1981 - 6 B 99.81
Anforderungen an die Gewissensentscheidung zur Kriegsdienstverweigerung
Mit einem solchen Angriff gegen die Rechtsfindung der Vorinstanz kann aber die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht dargelegt werden; dies gilt auch dann, wenn sich die Beschwerde zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung auf verfassungsrechtliche Grundsätze stützt (vgl. Beschlüsse vom 4. Juli 1978 - BVerwG 6 B 56.78 -, vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - [Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2] und vom 7. September 1979 - BVerwG 6 B 26.79 -).